Rechte aus mangelhafter Leistung (Beschwerden)
- Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer, dass die Waren bei Erhalt keine Mängel aufweisen. Insbesondere gewährleistet der Verkäufer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren:
- die Waren die vereinbarten Eigenschaften aufweisen,
- die Waren für den vom Verkäufer angegebenen Zweck geeignet sind,
- die Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster entspricht,
- die Waren in der entsprechenden Menge, Größe oder im entsprechenden Gewicht vorliegen,
- die Waren den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware auf, wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war…
- Im Falle eines Mangels kann der Käufer verlangen:
- den Austausch gegen andere Waren,
- die Reparatur der Ware,
- einen angemessenen Preisnachlass,
- den Rücktritt vom Vertrag.
- Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
- wenn die Ware einen erheblichen Mangel aufweist,
- wenn die Ware aufgrund wiederholter Mängel nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann,
- bei einer größeren Anzahl von Mängeln.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, die Beschwerde an der Geschäftsadresse anzunehmen: AUTOTECH24 CZ s.r.o., Strupčice 160, 431 14. Vor dem Versand der Waren muss der Käufer das Beschwerdeprotokoll ausfüllen.
- Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung bearbeitet werden…
- Der Verkäufer wird den Käufer schriftlich über das Ergebnis der Beschwerde informieren.
- Das Recht auf Beschwerde gilt nicht, wenn der Käufer vor der Übergabe von dem Mangel wusste oder den Mangel selbst verursacht hat.
- Im Falle einer berechtigten Beschwerde hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Beschwerde entstandenen angemessenen Kosten…
- Der Käufer hat das Recht, die Art der Beschwerdebearbeitung zu wählen.
- Die Rechte und Pflichten richten sich nach den §§ 1914 bis 1925, 2099 bis 2117 und 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz.
- Beim Empfang der Ware vom Spediteur ist der Käufer verpflichtet, die Unversehrtheit der Verpackung zu überprüfen…
- Weitere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Haftung des Verkäufers für Mängel sind in der Beschwerdeordnung des Verkäufers geregelt.