Beschwerdeordnung

Rechte aus mangelhafter Leistung (Beschwerden)

  1. Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer, dass die Waren bei Erhalt keine Mängel aufweisen. Insbesondere gewährleistet der Verkäufer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren:
    • die Waren die vereinbarten Eigenschaften aufweisen,
    • die Waren für den vom Verkäufer angegebenen Zweck geeignet sind,
    • die Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster entspricht,
    • die Waren in der entsprechenden Menge, Größe oder im entsprechenden Gewicht vorliegen,
    • die Waren den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  2. Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware auf, wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war…
  3. Im Falle eines Mangels kann der Käufer verlangen:
    • den Austausch gegen andere Waren,
    • die Reparatur der Ware,
    • einen angemessenen Preisnachlass,
    • den Rücktritt vom Vertrag.
  4. Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
    • wenn die Ware einen erheblichen Mangel aufweist,
    • wenn die Ware aufgrund wiederholter Mängel nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann,
    • bei einer größeren Anzahl von Mängeln.
  5. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Beschwerde an der Geschäftsadresse anzunehmen: AUTOTECH24 CZ s.r.o., Strupčice 160, 431 14. Vor dem Versand der Waren muss der Käufer das Beschwerdeprotokoll ausfüllen.
  6. Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung bearbeitet werden…
  7. Der Verkäufer wird den Käufer schriftlich über das Ergebnis der Beschwerde informieren.
  8. Das Recht auf Beschwerde gilt nicht, wenn der Käufer vor der Übergabe von dem Mangel wusste oder den Mangel selbst verursacht hat.
  9. Im Falle einer berechtigten Beschwerde hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Beschwerde entstandenen angemessenen Kosten…
  10. Der Käufer hat das Recht, die Art der Beschwerdebearbeitung zu wählen.
  11. Die Rechte und Pflichten richten sich nach den §§ 1914 bis 1925, 2099 bis 2117 und 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz.
  12. Beim Empfang der Ware vom Spediteur ist der Käufer verpflichtet, die Unversehrtheit der Verpackung zu überprüfen…
  13. Weitere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Haftung des Verkäufers für Mängel sind in der Beschwerdeordnung des Verkäufers geregelt.